Honorar
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Beratungszeit |
Mo-Fr |
und Sa/So |
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Paarberatung |
90 Minuten* |
95 € |
110 € |
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Einzelberatung (Lebensberatung, Singleberatung, Coaching,
Psychotherapie) |
60 Minuten |
65 € |
75 € |
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Einzelberatung (Lebensberatung, Singelberatung, Coaching,
Psychotherapie) |
75 Minuten |
80 € |
95 € |
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Telefonische Beratung |
30 Minuten (Bsp.) |
30 € (minutengenau) |
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Ehevorbereitung (Prepare) |
3 Sitzungen á 60 Minuten |
175 € ** |
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Wellness-Angebot: Wohlfühlhypnose |
60 Minuten |
60 € |
70 € |
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Beratung zum Nachhören (digitale
Tonaufname) |
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kostenlos |
kostenlos |
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* Erfahrungen zur Dauer einer Paarberatung finden Sie
unter dem Button »Ablauf« ** zuzüglich 20 € für die
Computerauswertung (bei Prepare/Enrich) |
Ich bitte darum, das Honorar jeweils nach der Beratungssitzung zu
begleichen.
Beratungstermine werden im Voraus vereinbart und sind verbindlich. Wenn
Klienten den vereinbarten Termin kurzfristig absagen, wird ein Ausfallhonorar
von 50% des vereinbarten Beratungshonorars fällig.
Diese
Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn der Beratungstermin wenigstens zwei
Werktage (48 Stunden) vorher abgesagt wurde. (Falls Klienten einen Termin ganz
ohne Absage versäumen, ist das volle Beratunghonorar zu erstatten.)
Mit
der Vereinbarung eines Beratungstermins erklären Sie sich mit dieser Regelung
einverstanden.
Können die Honorare von einer Krankenkasse erstattet
werden?
Eine Paartherapie oder Paarberatung kann nicht über die
Krankenversicherung abgewickelt werden. Grundsätzlich kommen die Kassen nur für
die Behandlung von individuellen Krankheiten auf. Hilfe bei der Überwindung
sozialer Konflikte wird ausdrücklich aus dem therapeutischen Bereich ausgenommen
(»Zur Ausübung von Psychotherapie gehören nicht psychologische Tätigkeiten, die
die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke
außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben.« Psychotherapeutengesetz § 1,
Absatz 3).
Das heißt, Partnerschaftskonflikte – auch schwerwiegende – gelten
nicht als Gegenstand der Heilkunde, deshalb werden Paartherapien und -beratungen
nicht bezahlt, auch nicht von privaten Krankenkassen.
Ich arbeite in freier
Praxis, daher ist eine Kostenübernahme auch für Einzelberatungen oder
psychotherapeutische Sitzungen durch Krankenkassen nicht gegeben. Das ist
andererseits ein Vorteil beim Abschluss einer Berufs- oder
Erwerbsunfähigkeitsversicherung, weil eine nichtkassenärtzliche
Beratung/Therapie (anders als eine von der Kasse bezahlte Therapie) bei Fragen
nach bisherigen Psychotherapien nicht angegeben werden muss.
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