Honorar

 

Beratungszeit

Mo-Fr

und Sa/So

Paarberatung

90 Minuten* 95 € 110 €

Einzelberatung
(Lebensberatung, Singleberatung, Coaching, Psychotherapie)

60 Minuten 65 € 75 €

Einzelberatung
(Lebensberatung, Singelberatung, Coaching, Psychotherapie)

75 Minuten 80 € 95 €

Telefonische Beratung

30 Minuten (Bsp.) 30 €
(minutengenau)

Ehevorbereitung (Prepare)

3 Sitzungen á 60 Minuten 175 € **

Wellness-Angebot:
Wohlfühlhypnose

60 Minuten 60 € 70 €

Beratung zum Nachhören
(digitale Tonaufname)

kostenlos kostenlos

* Erfahrungen zur Dauer einer Paarberatung finden Sie unter dem Button »Ablauf«
** zuzüglich 20 € für die Computerauswertung (bei Prepare/Enrich)

Ich bitte darum, das Honorar jeweils nach der Beratungssitzung zu begleichen.

Beratungstermine werden im Voraus vereinbart und sind verbindlich. Wenn Klienten den vereinbarten Termin kurzfristig absagen, wird ein Ausfallhonorar von 50% des vereinbarten Beratungshonorars fällig.
Diese Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn der Beratungstermin wenigstens zwei Werktage (48 Stunden) vorher abgesagt wurde. (Falls Klienten einen Termin ganz ohne Absage versäumen, ist das volle Beratunghonorar zu erstatten.)
Mit der Vereinbarung eines Beratungstermins erklären Sie sich mit dieser Regelung einverstanden.

Können die Honorare von einer Krankenkasse erstattet werden?
Eine Paartherapie oder Paarberatung kann nicht über die Krankenversicherung abgewickelt werden. Grundsätzlich kommen die Kassen nur für die Behandlung von individuellen Krankheiten auf. Hilfe bei der Überwindung sozialer Konflikte wird ausdrücklich aus dem therapeutischen Bereich ausgenommen (»Zur Ausübung von Psychotherapie gehören nicht psychologische Tätigkeiten, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben.« Psychotherapeutengesetz § 1, Absatz 3).
Das heißt, Partnerschaftskonflikte – auch schwerwiegende – gelten nicht als Gegenstand der Heilkunde, deshalb werden Paartherapien und -beratungen nicht bezahlt, auch nicht von privaten Krankenkassen.
Ich arbeite in freier Praxis, daher ist eine Kostenübernahme auch für Einzelberatungen oder psychotherapeutische Sitzungen durch Krankenkassen nicht gegeben. Das ist andererseits ein Vorteil beim Abschluss einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung, weil eine nichtkassenärtzliche Beratung/Therapie (anders als eine von der Kasse bezahlte Therapie) bei Fragen nach bisherigen Psychotherapien nicht angegeben werden muss.

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